Zertifikate: Umweltmanagement - GfBU-Zert

Umweltmanagement

Das Bewusstsein für Umweltfragen wächst. Druck der Öffentlichkeit, gesetzliche Vorgaben, verändertes Konsumverhalten - heute sind Unternehmen und Kommunen zunehmend vor Herausforderungen gestellt, die nur mit einem gezielten Umweltmanagement beantwortet werden können.

Daher sind in diesem Bereich strategische Entscheidungen gefragt. Unter diesem Vorzeichen wird Umweltmanagement zunehmend zu einem festen, gleichwertigen Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Umweltmanagement

Die GfBU-Zert verfügt über akkreditierte Umweltgutachter der Bereiche (IAF-Scope):

  • C 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung
  • C 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • C 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
  • C 26.11.9 Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen
  • C 26.8 Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
  • E 36 Wasserversorgung
  • E 37 Abwasserentsorgung
  • E 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen, Rückgewinnung

Die GfBU-Zert ist weiterhin akkreditiert für (IAF-Scope):

  • 24 Rückgewinnung
  • 25 Elektrizitätsversorgung
  • 29/1 Handel
  • 29/2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern
  • 35 Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen
  • 39 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen

In den genannten Bereichen führen wir

  • Validierungen nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 -EMAS bzw.
  • Zertifizierungen nach ISO 14001

durch.

Fordern Sie ein Angebot ab oder kontaktieren Sie die Leiterin unserer Zertifizierungsstelle.

Details zu unserem Zertifizierungsverfahren können Sie hier der Beschreibung des Zertifizierungsverfahrens entnehmen.

Für Einsprüche und Beschwerden steht unsere Verfahrensanweisung und das Formblatt zu diesem Thema zur Verfügung.

Sollten Sie Anfragen zum Zertifizierungsstatus unserer Kunden haben, wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Zertifizierungsstelle.

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle

Übrigens:
Die EU-Kommission hat die geänderten Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung, die am 18.09.2017 in Kraft traten, veröffentlicht.

Die Neufassung des Anhangs IV zur Umweltberichterstattung der EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009, welche durch die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten überarbeitet wurde, trat am 09.01.2019 in Kraft.

Bitte wenden Sie sich an:

Dr. Bernd Görig
Stv. Leiter der Zertifizierungsstelle
+49 30 99 28 82 - 903

Dipl.-Ing. Grit Peries
Leiterin der Zertifizierungsstelle
+49 30 99 28 82 - 904