Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Sie erfüllen als in der Abfallwirtschaft tätiges Unternehmen die Mindestanforderungen an einen Entsorgungsfachbetrieb hinsichtlich der Organisation, Ausstattung und Tätigkeiten sowie der Anforderungen an den Betriebsinhaber und die beschäftigten Personen. Damit steht einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, die eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung nach den in der EntsorgungsfachbetriebeVO festgelegten Kriterien bestätigt, nichts mehr im Wege.
Mit einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb können Sie Privilegierungen wie
- Verzicht auf eine Beförderungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle
- Verzicht auf eine behördliche Vorabkontrolle im Entsorgungsnachweisverfahren
nutzen.
Eine Zertifizierung nach GewAbfV, VerpackG und Elektro- und Elektronikgerätegesetz kann im Rahmen der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgen.
Die GfBU-Zert verfügt über durch das Landesamt für Umwelt, Brandenburg (LfU) zugelassene Sachverständige.
Die GfBU-Zert überwacht zahlreiche Einzelunternehmen und ist Gutachter der:
- EdDE Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.
- Entsorgergemeinschaft Kreislaufwirtschaft Mecklenburg Vorpommern e.V.
- Entsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.V.
- EGMV Entsorgergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Grit Peries
Leiterin der Technischen
Überwachungsorganisation
+49 30 99 28 82 - 904
grit.peries@gfbu-zert.de