Sonstige Sachverständigentätigkeiten

Aus der Gesetzgebung nach Umwelt- und Arbeitsschutzrecht ergibt sich die Notwendigkeit einer Vielzahl weiterer Sachverständigentätigkeiten, Überwachungen oder Zertifizierungen, wie z.B.
- Durchführung von Fremdkontrollen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Testierung von Mengenstromnachweisen, Zertifizierung von Letztempfängeranlagen sowie Erteilung von Vollständigkeitserklärungen nach Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Zertifizierung nach Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugVO)
- Zertifizierung nach den Kriterien der EuCertPlast
- Zertifizierung von Behandlungsanlagen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
- Zertifizierung der Energieeffizienz "R1 Formel" nach Abfallrahmenrichtlinie / Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Zertifizierung der Abfallende - Eigenschaft für Eisen-, Stahl- und Al-Schrott nach Verordnung (EU) Nr. 333/2011
- Zertifizierung der Abfallende - Eigenschaft für Altglas nach Verordnung (EU) Nr. 1179/2012
- Zertifizierung der Abfallende - Eigenschaft für Kupferschrott nach Verordnung (EU) Nr. 715/2013
Gerne beraten wir Sie hierzu mit unseren kompetenten Sachverständigen.
Fordern Sie ein Angebot an oder kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Ing. Grit Peries
Leiterin der Zertifizierungsstelle
+49 30 99 28 82 - 904
grit.peries@gfbu-zert.de