Sonstige Sachverständigentätigkeiten
Aus der Gesetzgebung nach Umwelt- und Arbeitsschutzrecht ergibt sich die Notwendigkeit einer Vielzahl weiterer Sachverständigentätigkeiten, Überwachungen oder Zertifizierungen, wie z.B.
- Zertifizierung von Zuteilungsanträgen, Monitoringkonzepten und Emissionsberichten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Durchführung von Fremdkontrollen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Erteilung von Vollständigkeitserklärungen nach Verpackungsverordnung (VerpackV)
- Zertifizierung von Behandlungsanlagen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
- Zertifizierung der Energieeffizienz "R1 Formel" nach Abfallrahmenrichtlinie / Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Zertifizierung der Abfallende - Eigenschaft für Eisen-, Stahl- und Al-Schrott nach Verordnung (EU) Nr. 333/2011
Gerne beraten wir Sie hierzu mit unseren kompetenten Sachverständigen.
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